Zugangswege zur Behandlung:

 

Private Krankenversicherung

Wenn in Ihrer privaten Krankenversicherung psychotherapeutische Leistungen enthalten sind, werden Ihnen in der Regel 5 probatorische Sitzungen (Probesitzungen vor der „eigentlichen“ ambulanten Psychotherapie) erstattet, ohne dass eine Beantragung dieser Sitzungen notwendig ist. Nehmen Sie bitte dennoch Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und bringen Sie in Erfahrung, in welchem Rahmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie erstattet werden, welche Formulare für eine Beantragung verwendet werden müssen und ob ein Bericht an einen unabhängigen Gutachter von mir erstellt werden muss. Einige Versicherungen gewähren ihren Versicherten eine bestimmte Stundenanzahl ambulanter Psychotherapie (z.B. 30 Stunden) im Jahr sogar ohne Beantragung.

Beihilfeberechtigung

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an die Beihilfefestsetzungsstelle und fordern Sie die Formulare für die Beantragung psychotherapeutischer Leistungen an. Auch hier werden Ihnen in der Regel 5 probatorische Sitzungen erstattet, ohne dass ein Antrag dafür notwendig ist. Erfahren Sie mehr auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung.

Gesetzliche Krankenversicherung

Auch für gesetzlich versicherte Patienten ist die Behandlung in meiner Praxis möglich.

Selbstfinanzierung

Wenn Sie an einer Psychotherapie, einer psychologischen Beratung oder einem Coaching interessiert sind, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Leistung selbst zu bezahlen. Die Kosten hierfür sind an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) angelehnt. Unter gewissen Umständen bietet die Eigenfinanzierung auch bei psychischen Störungen mit Krankheitswert, welche zu Lasten der Krankenversicherung abzurechnen wären, gewisse Vorteile. So etwa, wenn Sie z.B. bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder dem geplanten Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden wollen, dass sensible psychodiagnostische Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Auch können Sie durch die Selbstfinanzierung oft längere Wartezeiten vermeiden, welche sich durch z.T. langwierige Antrags- und Gutachterverfahren ergeben können.

Berufsgenossenschaften/DGUV

Als im Psychotherapeutenverfahren der DGUV anerkannte Traumatherapeutin, ist auch in diesem Fall die Behandlung in meiner Praxis möglich. Für weitere Informationen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.